Kostenübernahme

Kostenübernahme durch Krankenkassen – Gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenkassen erstatten üblicherweise einen Teil der Kosten, sofern bestimmte Bedingungen seitens des Dienstleisters erfüllt sind. Bei Physiotherapie Flohr sind unsere Dienstleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden finanziell unterstützt. Wir erstellen Ihnen gerne einen detaillierten Kostenvoranschlag.

§ 20 – Präventive Ernährungsberatung

Diese zielt auf die Vorbeugung von ernährungsbedingten Krankheiten ab oder dient als Unterstützung in bestimmten Lebensphasen. Es müssen keine bestehenden Krankheiten vorliegen. Ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich. Es werden maximal drei Beratungssitzungen pro Jahr bezuschusst. Bitte beachten Sie, dass die präventive Ernährungsberatung der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

§ 43 – Ernährungstherapie mit ärztlicher Überweisung

Diese dient als Unterstützung bei ernährungsbedingten Krankheiten, die durch eine Ernährungsumstellung beeinflusst werden können. Eine Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation und eine Empfehlung für eine individuelle Ernährungsberatung bzw. -therapie durch den behandelnden Arzt. Bei Vorliegen einer ärztlichen Überweisung erstatten die meisten gesetzlichen Krankenkassen 5-6 Beratungstermine. Eine Ausnahme bildet die AOK in Baden-Württemberg, die eigene Ernährungsberaterinnen beschäftigt. Jedoch ist oft auch hier auf Anfrage ein Pauschalbetrag von etwa 100 Euro möglich.